Benzingespräche

Mein Oldtimer hat einen Schaden: Und jetzt?

Ein Leitfaden für alle Liebhaber

Im ersten Moment ist es nur ein fragendes Gefühl, verbunden mit Hoffnung. „War da gerade ein merkwürdiges Geräusch, ein Ruckeln, eine Blockade, oder habe ich mich geirrt?“ Dann plötzlich die Gewissheit: „Hier stimmt tatsächlich etwas nicht.“

Aufatmen mit Allgefahrendeckung
Nach der ersten Aufregung kann sich Ihr Puls wieder beruhigen, denn sofern Sie eine BELMOT-Allgefahrendeckung abgeschlossen haben, sind bis auf wenige Ausnahmen alle Punkte versichert, die Ihrem Liebhaberfahrzeug widerfahren können. Auch Motor- und Getriebeschäden können damit versichert sein.

Motor- und Getriebeschäden: Keine Zerlegung vor Schadenmeldung
Generell gilt es als Versicherungsnehmer einige Punkte zu beachten, um eine reibungslose und schnelle Bearbeitung der Versicherungsübernahme zu gewährleisten.

Bei Schadenmeldung dürfen Motor und Getriebe noch nicht zerlegt sein. Die Zerlegung eines Motors oder Getriebe sollte nur nach Weisung der Schadenabteilung in direkter Absprache mit bzw. der Anwesenheit des Gutachters erfolgen.

Bitte teilen Sie dies unbedingt vorab Ihrer Werkstatt mit.

Der Gutachter wird zunächst drei Punkte maßgeblich berücksichtigen, um als erstes zu entscheiden, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht:

  1. Handelt es sich um einen „alten Schaden“, der bereits vor Abschluss des Vertrages bestand?
  2. Ist der Schaden auf ein thermisches Problem – sprich Überhitzung –zurückzuführen?
  3. Ist der Schaden hauptursächlich durch bestehenden Verschleiß entstanden?

Hierzu kann es sinnvoll sein, auch Belege über bereits durchgeführte Reparaturen oder Überholungen einzureichen, um im Gutachten diese Punkte zu berücksichtigen.

Metallabrieb in der Ölwanne oder im Getriebeöl bedingt in der Regel eine Zerlegung des Motors/Getriebe. Doch bleiben Sie dabei: Keine Zerlegung genehmigen, ohne die Zustimmung des Gutachters.

Wenn entscheidende Teile bereits entfernt oder gar entsorgt wurden, besteht das Risiko, dass eine Schadenursache nicht eindeutig geklärt werden kann. Werkstätten haben in der Regel keine Kenntnis von der Allgefahrendeckung in Bezug auf „Innere Schäden“.

Schadenmeldung bei BELMOT
Melden Sie den Schaden Ihrem BELMOT Ansprechpartner, die Mannheimer kümmert sich sowohl um die Ansprüche, die ggfs. gegen Sie gerichtet werden (KFZ Haftpflicht), als auch um den Kaskoschaden, der Ihren eigenen Oldtimer betrifft.

Ist es erforderlich, Ihr Fahrzeug begutachten zu lassen, brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern: Die BELMOT-Schadenabteilung beauftragt einen Gutachter. Dabei ist gewährleistet, dass sich der Gutachter auch speziell mit Ihrem Fahrzeugmodell auskennt, um optimale Schadenabwicklung von Anfang an zu gewährleisten.

Eine Schadenmeldung ist online auf www.mannheimer.de rund um die Uhr möglich. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

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