Das H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen

H wie "historisch" - das begehrte Kennzeichen wurde 1997 in Deutschland eingeführt. Halter von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen profitieren von einer günstigen Oldtimer-Versicherung; aber das ist nur ein Aspekt, der das Kennzeichen so besonders macht. Wir geben Ihnen einen Überblick über wichtige Informationen rund um eine Zulassung mit dem H-Kennzeichen.

Das sind die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

Sie können ihren Oldtimer mit einem H-Kennzeichen im Straßenverkehr bewegen, wenn Ihr Fahrzeug einige Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt
  • Es ist fahrtüchtig und hat eine entsprechende Hauptuntersuchung erfolgreich durchlaufen
  • Es entspricht „weitestgehend dem Originalzustand“ und dient „zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ (FZV §2 Nr.22)
  • Sie verfügen über ein Oldtimer-Gutachten, das den Anforderungen lt. §23 StVZO genügt

Ist das gegeben und Ihnen liegen die entsprechenden Unterlagen vor, können Sie für Ihren Wagen die Zulassung als Oldtimer beantragen. Innerhalb der An- und Ummeldung ändert die Zulassungsstelle die Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief in „98“ (ergänzt mit dem Wort „Oldtimer“). Das bisher benutzte Kennzeichen kann erhalten bleiben, es wird lediglich ein „H“ angehängt.

Wenn Sie den Oldtimer allerdings gewerblich nutzen wollen, z.B. als Mietwagen für Hochzeiten, kommt das H-Kennzeichen nicht in Frage.

Warum ein H-Kennzeichen - welche Vorteile bietet es?

Erster Vorteil: der Steuersatz
Er beträgt pauschal € 191,73. Die konventionelle Besteuerung nach Hubraum liegt in den meisten Fällen deutlich höher; nur Fahrzeuge mit sehr kleinem Hubraum fahren mit normaler Zulassung steuerlich günstiger.

Zweiter Vorteil: kein Abgas-Katalysator nötig
einem Fahrzeug mit H-Zulassung wird kein Kat verlangt (Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit).

Dritter Vorteil: Umweltzonen sind kein Tabu
mit einem H-Kennzeichen haben Sie auch ohne Feinstaubplakette freie Fahrt in den Umweltzonen der Städte und Regionen.

Brauche ich für ein H-Kennzeichen immer ein Gutachten?

Ja, um die Zulassung als Oldtimer zu bekommen, führt am Oldtimer-Gutachten kein Weg vorbei. Das Gutachten ist gesetzlich vorgeschrieben (§23 StVZO).

Achtung: Das Oldtimer-Gutachten nach StVZO ist nicht dasselbe wie ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer. Mit dem Wertgutachten können Sie den individuellen Wert Ihres Fahrzeugs besser einschätzen, es reicht aber für eine H-Zulassung nicht aus. Dafür benötigen Sie immer ein Gutachten nach §23 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur (z.B. DEKRA, TÜV, KÜS oder GTÜ).

Wie lange gilt ein H-Gutachten?

Das Gutachten wird oft in Verbindung mit der Hauptuntersuchung (HU) erstellt. Bei der nächsten Hautuntersuchung wird dann – zumindest oberflächlich – geprüft, ob die H-Zulassung noch Gültigkeit hat. Wenn es zwischenzeitlich also deutlich erkennbare Veränderungen an Ihrem Fahrzeug gegeben hat, die nicht dem historischen Originalzustand entsprechen, könnte die H-Zulassung verloren gehen. Dann bleibt die „normale“ Zulassung als Alternative.

Darf man mit H-Kennzeichen ins europäische Ausland?

Das H-Kennzeichen ist ein vollwertiges Kennzeichen und hat damit im Ausland dieselbe Gültigkeit wie ein „normales“ Kfz-Kennzeichen. Wenn Sie Ihren automobilen Schatz also auch mal für einen Urlaub nutzen möchten, ist das unproblematisch. Es kann allerdings sein, dass in andern europäischen Ländern abweichende Regelungen z.B. bei der Nutzung von Oldtimern in sogenannten „low emission zones“ (LEZ) gibt. Eine Übersicht über Städte und Regionen mit LEZ bietet die Website https://urbanaccessregulations.eu/.

Optimaler Versicherungsschutz: die BELMOT Oldtimer­versicherung

Setzen Sie auf eine Versicherung mit allem Drum und Dran:

  • Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.
  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge, wenn der Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeugs unerwartet steigt.
  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert möglich, damit Sie sich nach einem Diebstahl schnell ein neues Schmuckstück beschaffen können.
  • Sonderkonditionen bereits ab zwei Fahrzeugen.

Jetzt Beitrag berechnen

Darf man am Wagen mit H-Kennzeichen Umbauten vornehmen?

Der Oldtimer muss „weitestgehend dem Originalzustand“ entsprechen – das heißt: Umbauten sind nur in sehr begrenztem Umfang zulässig. Normalerweise werden Umbauten nur anerkannt, wenn sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt wurden und das auch nachgewiesen werden kann.

Notwendige Restaurierungen müssen sachgemäß durchgeführt worden sein. Der nachträgliche Einbau eines fremden Motors, eine moderne HiFi-Anlage oder nicht zeitgemäße Lackierungen können dazu führen, dass bei der nächsten Hauptuntersuchung kein H-Gutachten mehr erteilt wird.

Kann man H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen kombinieren?

2017 haben Oldtimer-Besitzer die Möglichkeit, das Fahrzeug mit H-Kennzeichen auch saisonal (zwei bis elf Monate) zuzulassen.

Doch hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen: Eine herkömmliche Teilkasko- oder Ruheversicherung reicht für mögliche Schäden oftmals nicht aus - je nachdem, wie der zuvor bestehende Versicherungsschutz konfiguriert war.

Die Allgefahren-Deckung der BELMOT Oldtimerversicherung bietet ganzjährig Schutz, der weit über die herkömmliche Vollkaskodeckung hinausgeht. Somit genießt Ihr Klassiker auch über den Winter hervorragenden Rundum-Schutz.

Was brauche ich für eine H-Zulassung?

Vor dem Gang zur Zulassungsstelle sollten Sie alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Oldtimer-Gutachten eines anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (z.B. DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV)
  • Gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
  • Bisheriges Kennzeichen (soweit das Fahrzeug nicht stillgelegt war)
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)

Zum Anfang