Das schwarze Kennzeichen

Das schwarze Kennzeichen

Eher etwas für Youngtimer:

Die Standardzulassung ist für einen Oldtimer nicht empfehlenswert, da sie Ihr Fahrzeug nach Hubraum besteuert und dadurch oftmals teurer ist als das H-Kennzeichen. Auch die Fahrt in Umweltzonen ist oftmals nicht möglich.

Ob mit oder ohne Euro-Symbol: Das schwarze Kennzeichen steht für die reguläre Zulassung nach den Kriterien der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Das Alter des Fahrzeugs spielt hierbei keine Rolle. Es wird lediglich eine aktuelle Versicherungsbestätigung benötigt. Achtung Feinstaubzonen: Trägt Ihr Oldtimer keine Feinstaubplakette, ist das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen mit dem schwarzen Kennzeichen nicht gestattet. 
Tipp: Ein H-Kennzeichen darf überall fahren.

Kfz-Steuer
Für den Besitzer eines Oldtimers bietet das schwarze Kennzeichen nur unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile. Durch die konventionelle Hubraumbesteuerung ist es in der Regel teurer als ein historisches Kennzeichen. Folgende Steuersätze sind seit dem 01.04.2007 gültig (gilt für Fahrzeuge, die schlechter eingestuft sind als Euro 1):
 
  • Benziner: 25,36 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum
  • Diesel: 38,78 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum

Zum Vergleich: Ein Oldtimer mit H-Kennzeichen kostet Sie nur EUR 191,- p.a., unabhängig vom Hubraum.

An- und Abmeldung
Achten Sie – je nach Landkreis – bei einer vorübergehenden Stilllegung, z. B. zwecks Restauration oder Winterruhe, auf die Reservierung Ihres Kennzeichens bis zum Zeitpunkt der Wiederzulassung. Die Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet.

Wiederzulassung
Wichtig: Ihr Fahrzeug benötigt eine gültige TÜV-Untersuchung. 
Besitzt das Fahrzeug aufgrund längerer Stilllegung noch einen alten Fahrzeugbrief? Dann ist zu prüfen, ob die Abmeldung bereits länger als 18 Monate zurückliegt. Falls ja, ist die Betriebserlaubnis erloschen und eine Vollabnahme des TÜV erforderlich, z. B. nach § 23 (Oldtimergutachten). Auf jeden Fall erhalten Sie die seit 01.03.2007 gültigen neuen Fahrzeugpapiere. Ihren alten Fahrzeugbrief sollten Sie sich auf jeden Fall aushändigen lassen. Aus diesem geht die Besitzhistorie hervor und oftmals sind Bauteile oder Ausstattungen eingetragen, die aus dem neuen Dokument nicht hervorgehen. Besitzt Ihr Fahrzeug schon die aktuellen EU-Papiere, dann benötigen Sie kein Vollgutachten, falls Ihr Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war.

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