Aus der Werkstatt

Vom Saison- zum H-Kennzeichen – ein Mercedes-Benz 220E im Wandel der Zeit

Alles begann in den achtziger Jahren. Oftmals standen die Sonntag-Vormittage im Zeichen der Autohäuser. Mein Vater und ich durchstreiften sie auf der Suche nach Neuheiten, Prospekten und Modellen. Ein Favorit stellte sich schnell heraus: die Mercedes-Benz-Niederlassung in Fulda.

So stieß natürlich auch die Premiere des W124 bei Vater und Sohn Köhler auf reges Interesse. Was für ein Quantensprung im Vergleich zum Vorgänger – kaum noch Chrom, dafür viel Plastik und mutig gestylte Rückleuchten. Alle erhältlichen Prospekte wurden wieder eingesammelt und die weitere Entwicklung der Baureihe genau beobachtet. Dann kam die Modellpflege 1, auch liebevoll „Mopf“ genannt, mit zahlreichen spannenden Farbkombinationen von Karosserie und den Seitenschutzleisten bzw. Stoßfängern. So einer musste her, dachte ich. Mein Vater aber blieb standhaft und weiterhin Golf-Fahrer.

Rosenholz mit Saisonkennzeichen
Vom Saison- zum H-Kennzeichen

Vor über zehn Jahren bot sich dann die Chance meines Lebens. Auf einer einschlägigen Online-Verkaufsplattform wurde ein 220E in Rosenholzmetallic mit entsprechend verheißungsvollen Bildern angeboten. Der im April 1993 gebaute Mercedes hatte rund 86.000 Kilometer auf der Uhr, war original, unfallfrei und umfangreich hohlraumkonserviert sowie mit dem begehrten Automatik-Getriebe und Schiebedach ausgestattet. Der Deal wurde mit Beistand eines guten Oldtimer-affinen Freundes schnell besiegelt und die Limousine mit Saisonkennzeichen von April bis Oktober zugelassen. Eine trockene Unterstellmöglichkeit während des Winters war auch vorhanden. Ein paar Standschäden später begann dann die Freude am Fahren. Der Mercedes wurde auch von Vater Köhler sehr geschätzt, der nun von Zeit zu Zeit den Golf stehenließ, um meine Mutter standesgemäß zu chauffieren.

Schnell war klar, das „Rosenholz“, wie er bald genannt wurde, zum Oldtimer heranreifen sollte.

Im April 2023 war es dann soweit. Die Vorbereitungen begannen. Mittlerweile in Frankfurt am Main ansässig und einen Tiefgaragenstellplatz genießend wurde „Rosenholz“ in der FSP-Prüfstelle in der Klassikstadt vorgefahren. Das Oldtimer-Gutachten stand an.

Dieses ist nach § 23 StVZO erforderlich, um ein Fahrzeug als Oldtimer und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut einzustufen. Ein Fahrzeug gilt nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) grundsätzlich als Oldtimer, wenn es:

  • vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam,
  • weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
  • über einen guten erhaltungswürdigen Zustand verfügt und
  • der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Der Prüfer war begeistert und klebte sogleich auch noch eine neue TÜV-Plakette aufs Nummernschild – wenn schon denn schon.

Der Weg zur Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge in Frankfurt war somit frei. Nach einem Blick auf die Website sowie einer problemlosen Online-Terminvereinbarung war deutlich, welche weiteren Dokumente zur Ummeldung noch benötigt werden:

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I sowie Kennzeichen (gilt auch für Kräder/Anhänger) oder Abmeldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis
  • SEPA-Mandat

Entsprechend vorbereitet und mit den Saisonkennzeichen unter dem Arm betrat ich einige Wochen später die Räumlichkeiten am Römerhof und war nach sage schreibe 20 Minuten wieder draußen – erfolgreich.

Freundlicher Empfang, kompetente Abwicklung und eine zum einen oder anderen Spaß aufgelegte Mitarbeiterin der Prägestelle, dieser Behördengang hat wirklich Spaß gemacht. Und in alter Verbundenheit zu meiner Geburtsstadt Fulda habe ich sogar die bisherige Buchstaben-/Ziffernkombination behalten können. Etwas Nostalgie muss dann doch sein.

Rosenholz mit H-Kennzeichen
Wolfgang Köhler und sein H-Kennzeichen

Eines noch zum Schluss: Selbstverständlich würde ich mit einer regulären Zulassung oder Saisonkennzeichen günstiger fahren. „Rosenholz“ verfügt mit einem verbauten Katalysator und mit 2.199 ccm Hubraum über die Voraussetzungen für einen durchaus geringeren Steuersatz als pauschal EUR 191,73. Dennoch habe ich mich bewusst für das H-Kennzeichen entschieden. Zum einen möchte ich einen Bestandsschutz für das über die Jahre liebgewonnene „Familienmitglied“ gewährleistet wissen. Zum anderen liegt es mir am Herzen zu zeigen, dass auch Fahrzeuge mit Plastikstoßstangen Oldtimer sein können.

Wolfgang Köhler von BELMOT

 

 

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