Benzingespräche

Oldtimer fahren und Corona, passt das zusammen?

Wetter schön, Oldtimer bereit, Lust auf eine Spritztour. Aber ist das aktuell in Zeiten von Corona erlaubt?

Egal ob MGB Roadster oder Harley Davidson, das Wetter ist seit Tagen viel zu schön, um nicht den Oldtimer oder das geliebte Motorrad aus der Garage zu holen.

Aber was ist denn erlaubt? Immerhin haben in den meisten Bundesländern die Werkstätten noch geöffnet und auch eine Fahrt zum Lackierer ist gestattet. Wie sieht es aus, wenn ich jemanden mitnehmen möchte, den Schrauberfreund zum Beispiel, damit er sich das neue, seltsame Poltern vorne rechts einmal anhört?

Das ist so nicht gestattet, weil die Regelungen vorsehen, dass ein Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen gilt, die im Auto nicht gegeben sind. So darf es sich bei den Autoinsassen nur um Personen handeln, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Autofahrt gilt nicht als Privatort, sondern ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum. Die Bundesländer bewerten dies jedoch unterschiedlich.

In Bayern gelten nicht nur Kontaktsperren sondern Ausgangsbeschränkungen. Die Regeln sind hier eindeutig: Eine Spritztour ist auch allein untersagt! Es drohen Bußgelder!

Losgelöst von einer Corona-Pandemie, darf sich natürlich nur hinters Steuer setzen, wer gesundheitlich nicht eingeschränkt ist. Dazu zählt auch die Einnahme von Medikamenten, die die Wahrnehmung oder die Aufmerksamkeit beeinträchtigen können.

Auch auf das Tragen von Schutzmasken weist der Artikel hin: Wer durch das Tragen einer Schutzmaske nicht zu erkennen sei, macht sich strafbar – wir gehen in diesen Zeiten jedoch davon aus, das diese Regel in Zeiten von Corona nicht mit aller Strenge auf Einhaltung kontrolliert wird. Aber man weiß nie!

Bitte informiert euch, welche Regelungen in eurem Bundesland gelten.

 

Quelle: https://www.autobild.de/artikel/corona-regeln-fuer-autofahrer-was-ist-erlaubt--16620789.html

 

 

Text von Ralf 

 

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