Benzingespräche

Deckungslücken im eigenen Oldtimerbetrieb? BELMOT zeigt sie auf

Sonderdruck „Versicherungsfall(e)“ für Oldtimer-Händler und Restaurierungsbetriebe

BELMOT zeigt mit seinem Ratgeber "Versicherungsfall(e)" Deckungslücken im eigenen Betrieb auf. Oder hätten Sie daran gedacht?

Feuer verwüstet Luxusauto. Bildrechte: picture-alliance/ dpa/dpaweb (Fotograf: Achim Scheidemann)

Ein Rolls Royce Silver Cloud fällt von der Hebebühne. Während einer Probefahrt fliegt am 911er Porsche die Fronthaube auf. Eine Batterie platzt beim Nachladen oder die falsche Einspritzdüsenbestückung ruiniert den Motor eines 300SL Flügeltürers.

Häufiger Irrglaube:

Meine Betriebshaftpflicht zahlt doch solche Schäden? Genau das tut sie eben nicht, dafür gibt es jedoch anderweitig Versicherungsschutz.

Wer Oldtimer in der Werkstatt hat, kann ein Lied davon singen: Hochwertige, teils sehr seltene Fahrzeuge gehören sensiblen Kunden. Wenn da etwas schiefläuft, wird es nicht nur sehr ärgerlich, sondern meist auch ziemlich teuer. Ein Brand oder Diebstahl kann im Falle eines Falles die Existenz eines Betriebes gefährden.

Meist kommen das Verständnis und die Einsicht jedoch erst, wenn es bereits zu spät ist. Vorher einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen, ist deshalb kein Fehler.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Printmagazin für das KFZ-Gewerbe, dem kfz-betrieb Vogel, einen BELMOT-Sonderdruck erstellt.

Er soll Ihnen als Ratgeber Deckungslücken im eigenen Betrieb aufzeigen, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihre eigenen Fahrzeuge nicht in der Gewerbepolice versichert sind, wenn es sich um Ihre privaten Schätze handelt?

 

Sonderdruck als Download: Mehr dazu, erfahren Sie in der vorliegenden Ausgabe "Versicherungsfall(e)" - BELMOT rät: Reagieren Sie, bevor sie zuschnappt.

 

 

 

Text von Ralf 

 

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