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Abgemeldeter Oldtimer: Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Die Ruheversicherung – BELMOT klärt auf über Tücken und umfassenden Schutz für Ihr Liebhaberstück.

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Ralf

15.01.2024


In Kürze: 

Ist Ihr Oldtimer abgemeldet, greift oft nur eine Ruheversicherung. Diese bietet eine eingeschränkte Teilkasko für Brand- oder Diebstahlschäden auf umfriedetem Gelände. Doch sie deckt nicht viele typische Risiken wie Kalkschäden am Lack, Benzinschäden an anderen Fahrzeugen, herabfallende Deckenplatten, Mottenbefall oder platzende Batterien, die zu massiven Schäden führen können. Auch Ihre Privathaftpflicht hilft hier meist nicht. Für umfassenden Schutz vor diesen und weiteren Risiken benötigen Sie eine speziell auf Oldtimer zugeschnittene Garagendeckung oder Allgefahrendeckung, wie sie BELMOT anbietet, auch für Sammlungen und Ersatzteile.

 

Im Detail

 

Aus unterschiedlichen Gründen kann es sinnvoll sein, den Oldtimer abzumelden und damit vorübergehend oder längerfristig stillzulegen. Dies ist häufig der Fall während einer längeren Restaurierung oder über den Winter. Doch welche Schäden sind mit welcher Versicherung versichert – und welche nicht?

 

Ruheversicherung: Was sie leistet – und was nicht

Im Versicherungsjargon handelt es sich bei der Ruheversicherung um die Deckung eines Fahrzeugs, das über die Wintermonate oder während einer längeren Restaurierung stillgelegt bzw. abgemeldet wird. Juristisch spricht man von „Außerbetriebssetzung“.

  • Grundlagen der Ruheversicherung:

    • Die Haftpflichtversicherung (reguliert Schäden Dritter) ruht.

    • Die Teilkaskoversicherung ruht ebenfalls.

    • Eine bestehende Vollkaskoversicherung wird während der – meist beitragsneutralen – Ruhephase zu einer Teilkasko.

  • Deckungsumfang: Die Teilkasko in der Ruheversicherung deckt in der Regel Schäden wie Brand, Diebstahl etc., sofern das Fahrzeug sich auf einem „umfriedeten“ Grundstück – idealerweise in der Garage – befindet.

  • Wichtige Frist: Für Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet sind, erlischt dieser Versicherungsschutz in der Regel automatisch. Man benötigt dann eine sogenannte „Garagendeckung“. Für nicht zugelassene Sammlungen gilt dies analog.

BELMOT bietet hierfür die „Grunddeckung“, die weit über den Schutz einer herkömmlichen Teilkasko hinausgeht. Hier erfahrt Ihr, warum:

 

Der Fall, der aufrüttelt: Ein Brand mit fatalen Folgen

Jedes Jahr erhalten wir von verschiedenen Oldtimer-Magazinen Anfragen zu Versicherungsvergleichen. Fast schon Routine. Dieses Mal jedoch war der Anfrage die E-Mail eines Lesers beigefügt.

Zum aktuellen Brand in einem international renommierten Motorrad-Museum schilderte der Leser seine eigene Misere: Nach einem Marderbiss in ein Stromkabel mit anschließendem Brand sind bei ihm nicht nur vier Fahrzeuge und ein Mofa Opfer der Flammen geworden, sondern auch sein Haus. Bis auf das Alltagsfahrzeug waren alle Oldtimer abgemeldet und nicht versichert. Ebenso die vielen gelagerten Ersatzteile. Auf dem Schaden im fünfstelligen Bereich blieb er – mangels Versicherung – natürlich sitzen.

Grund für BELMOT, einmal mit der landläufigen Meinung aufzuräumen: „Mein Oldtimer steht doch nur in der Garage, der braucht doch gar keine Versicherung – oder nur eine Ruheversicherung.“

 

Gefahren von oben: Wenn die Garage zur Kostenfalle wird

Viele stilvolle Oldtimergaragen oder Lagerhallen mit alter Bausubstanz bergen ungeahnte Risiken, die eine Ruheversicherung nicht abdeckt:

  • Kalk- und Zementauswaschungen: Wenn durch undichte Dächer Kalk- und Zementauswaschungen auf den Lack tropfen, kann dieser irreparabel beschädigt werden. In solch einem Fall hilft nur noch die Neulackierung, die schnell Tausende von Euro kosten kann.

  • Benzinlecks: Gerne werden mehrere Klassiker zeitgleich abgestellt, z.B. eines auf einer ausgefahrenen Hebebühne und das andere darunter. Leckt jedoch das oben geparkte Fahrzeug, z.B. durch eine undichte Benzinleitung, wird das darunter befindliche Schmuckstück wochen- oder monatelang mit Super Plus berieselt. Entsprechend groß können Schäden am Lack, Cabrioverdeck und an Gummiteilen sein.

  • Herabfallende Deckenplatten: Sehr ärgerlich für Hallen-Parker kann es werden, wenn sich Teile einer massiven Deckenverkleidung selbstständig machen und darunter geparkte, wertvolle Sammlerstücke unter sich begraben. Ein solches Schadenereignis übertrifft die Einwirkung von Kalk und Benzin bei Weitem, da es hier zusätzlich zu massiven Schäden an Hauben, Kotflügeln, Scheiben und am Dach des Fahrzeugs kommen kann.

Bei all diesen Szenarien bleibt der Oldtimerbesitzer – nur mit einer konventionellen Ruheversicherung – auf dem Schaden sitzen.

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Kalkschäden durch Tropfwasser können den Lack irreparabel beschädigen.

Tierisch ärgerlich: Unsichtbare Fresser

  • Mottenbefall: Gerade bei Vorkriegsklassikern und Fahrzeugen bis Mitte der 60er Jahre, bei denen noch wenige Kunstfasern verwendet wurden, sind Oldtimer ein Schlaraffenland für Motten. Einmal im Auto eingeschlossen, kann der Schaden durch Mottenbefall oder -fraß schnell fünfstellige Summen erreichen. Der auf den Bildern (Anm. d. Red.: im Originalartikel) zu sehende Schaden lag bei ca. 40.000 Euro, da zwei Fahrzeuginnenräume komplett befallen waren.

Oldtimerbesitzer müssen hier selbst tief in die Tasche greifen. Eine Ruheversicherung kommt für diesen Schaden nicht auf.

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Ein Albtraum für Oldtimer-Besitzer: So sehen von Motten zerfressene Innenräume aus.

Der Klassiker: Die geplatzte Batterie

Während der Winterpause kann die Batterie beim Nachladen unbemerkt platzen oder einreißen. Dadurch frisst sich Batteriesäure monatelang unbemerkt in jede noch so kleine Blechspalte und zerstört wertvolle Karosseriesubstanz.

Wichtig: Chemische Einwirkungen auf das Fahrzeug sind weder in einer herkömmlichen Teil- noch einer Vollkaskoversicherung versichert. BELMOT deckt solche Schäden sowohl in der Grund- als auch Allgefahren-Deckung.

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Eine geplatzte Batterie – unbemerkt kann Säure enorme Schäden an der Karosserie verursachen.

 

Auch zu berücksichtigen: Umweltschäden

Wenn das Fahrzeug Öl verliert, dieses ins Erdreich eindringt und dadurch kontaminiert, dann haftet der Halter für den „Austausch“ des kontaminierten Erdreichs dank Umweltschadengesetz.

 

Unser Erfahrungsbericht: Als Ralf von BELMOT Glück im Unglück hatte!

Ralf von BELMOT hatte übrigens selbst mal Glück im Unglück! Ihm explodierte eine Batterie, während diese an einem Erhaltungsladegerät hing. Die Säure spritzte über 5 Meter weit in einem Halbkreis um die Batterie herum.

Fast nicht zu glauben, es wurde tatsächlich „nur“ sein eigener Alfa Romeo Spider von 1988 beschädigt. 

Ganz anders hätte es ausgesehen, wenn in der Halle die frisch polierten Oldtimer eines Schrauberkumpels gestanden hätten, der nun einen Kostenvoranschlag über 9.000 Euro seines Lackierers präsentiert – pro Fahrzeug versteht sich!

  • Keine Hilfe durch Privathaftpflicht: Egal wie Top oder Comfort eure Privathaftpflicht auch ist, sie schließt Schäden aus, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen! Hier greift die im Versicherungsdeutsch genannte „Benzinklausel“, da das Nachladen der 12V Batterie im juristischen Sinne dem Gebrauch eines KFZ zuzuordnen ist.

  • Haftung bei Brandschäden in fremder Halle: Unter Schrauberkumpels, die sich eine Halle teilen, lässt sich so etwas ggf. ja regeln. Relativ aussichtslos hingegen wird es bei Feuer. Entsteht ein Feuer beispielsweise beim Nachladen der Batterie durch Kurzschluss oder bei Flex- oder Schweißarbeiten am Oldtimer, wird es unter Umständen existenzgefährdend. Ist die Halle oder die Garage nicht die eigene, wird der Eigentümer Schadenersatz fordern, als Mieter sind Sie in der Haftung. Selbst wenn der Vermieter nun abwinkt: „Hab´ ich alles versichert.“ Der Gebäudeversicherer kann von Ihnen Regress bis zur Schadenhöhe fordern, da der Mieter für die gemietete Sache verantwortlich und somit auch haftbar ist. Diese Haftung des Mieters erstreckt sich prinzipiell sogar auf alles, was in diesem „Schadenereignis“ – auf Deutsch „Brand“ – zu Schaden kommt. Das kann auch eine komplette Halle sein. Auf jeden Fall bezieht sich die Haftung auch auf alle möglicherweise in Mitleidenschaft gezogenen Nebengebäude. Selbst in einer Tiefgarage kann ein Fahrzeugbrand, der durch einen Kurzschluss im Ladegerät verursacht wird, Schäden in 2-stelliger Millionenhöhe verursachen, wenn außer den Fahrzeugen auf den anderen Stellplätzen auch die Statik des Gebäudekomplexes durch die Hitzeeinwirkung auf tragende Spannbetonteile beeinträchtigt wird.

 

Fazit: Umfassender Schutz ist entscheidend

Daher gilt: Egal wie lange Ihr Oldtimer schon abgemeldet ist, oder wie lange er noch restauriert wird: Klären Sie alle Gegebenheiten zu Unterbringung und möglichen Haftungsfragen mit einem BELMOT-Experten in Ihrer Nähe ab. Stationäre Deckungen für Fahrzeuge, die nur gesammelt und nicht genutzt oder restauriert werden, sind günstiger als Sie vielleicht annehmen. Gleiches gilt für gelagerte Ersatzteile. Nichts ist ärgerlicher, als ein „Habe ich mich mal drum kümmern wollen!“, wenn es schon zu spät ist.

Wir sind der Ansicht, Ihr Oldtimer hat etwas Besseres verdient, z.B. den Rundum-Schutz der Allgefahren-Deckung von BELMOT. Am besten informieren Sie sich noch heute bei einem unserer BELMOT Spezialisten in Ihrer Nähe.