Benzingespräche

Der Oldtimer ist abgemeldet - Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Ruheversicherung - BELMOT klärt auf

Aus unterschiedlichen Gründen kann es sinnvoll sein, den Oldtimer abzumelden und damit vorübergehend oder längerfristig stillzulegen. Dies ist häufig der Fall während einer längeren Restaurierung oder über den Winter. Welche Schäden sind mit welcher Versicherung versichert - und welche nicht?

Fotos: Ralf von BELMOT

Jedes Jahr erhalten wir von verschiedenen Oldtimer-Magazinen Anfragen zu Versicherungsvergleichen. Fast schon Routine. Dieses Mal jedoch, war der Anfrage die E-Mail eines Lesers beigefügt.

Zum aktuellen Brand in einem international renommierten Motorrad-Museum schilderte der Leser seine eigene Misere: Nach einem Marderbiss in ein Stromkabel mit anschließendem Brand sind bei ihm nicht nur vier Fahrzeuge und ein Mofa Opfer der Flammen geworden, sondern auch sein Haus. Bis auf das Alltagsfahrzeug waren alle Oldtimer abgemeldet und nicht versichert. Ebenso die vielen gelagerten Ersatzteile. Auf dem Schaden im fünfstelligen Bereich blieb er  ̶  mangels Versicherung  ̶ natürlich sitzen.

Grund für BELMOT, einmal aufzuräumen, mit der landläufigen Meinung: „Mein Oldtimer steht doch nur in der Garage, der braucht doch gar keine Versicherung - oder nur eine Ruheversicherung.“

Alles Gute kommt von oben… oder nicht?

Kalk: Alte Bausubstanz birgt den Nachteil, dass sich stilechte Oldtimergaragen oder Lagerhallen als schlechter Abstellort entpuppen. Nämlich dann, wenn durch undichte Dächer Kalk- und Zementauswaschungen auf den Lack tropfen und diesen irreparabel beschädigen.In solch einem Fall hilft nur noch die Neulackierung. Diese kann schnell in die Tausende Euro gehen.

Benzin: Gerne werden mehrere Klassiker zeitgleich abgestellt, z.B. eines auf einer ausgefahrenen Hebebühne und das andere darunter. Leckt jedoch das oben geparkte Fahrzeug, z.B. durch eine undichte Benzinleitung, wird das darunter befindliche Schmuckstück wochen- oder monatelang mit Super Plus berieselt. Entsprechend groß können Schäden am Lack, Cabrioverdeck und an Gummiteilen sein.

Deckenplatten: Sehr ärgerlich für Hallen-Parker kann es werden, wenn sich Teile einer massiven Deckenverkleidung selbständig machen und darunter geparkte, wertvolle Sammlerstücke, unter sich begraben. Ein solches Schadenereignis übertrifft die Einwirkung von Kalk und Benzin bei Weitem, da es hier zusätzlich zu massiven Schäden an Hauben, Kotflügeln, Scheiben und am Dach des Fahrzeugs kommen kann.
 

Tierisch ärgerlich

Mottenbefall: Gerade bei Vorkriegsklassikern und Fahrzeugen bis Mitte der 60er Jahre, wurden erst wenige Kunstfasern verwendet. Durch die seinerzeit üblich verarbeiteten Wollanteile, sind Oldtimer ein Schlaraffenland für Motten. Einmal im Auto eingeschlossen, kann der Schaden durch Mottenbefall oder -fraß schnell fünfstellige Summen erreichen. Die Schadensumme die auf den Bildern zu sehen ist lag bei ca. 40.000 Euro, es waren zwei Fahrzeuginnenräume komplett befallen.
 

Der Klassiker

Die geplatzte Batterie: Während der Winterpause kann die Batterie beim Nachladen unbemerkt platzen oder einreißen. Dadurch frisst sich Batteriesäure monatelang unbemerkt in jede noch so kleine Blechspalte und zerstört wertvolle Karosseriesubstanz.




 

Auch zu berücksichtigen: Umweltschäden
Wenn das Fahrzeug Öl verliert, dieses ins Erdreich eindringt und dadurch kontaminiert, dann haftet der Halter für den „Austausch“ des kontaminierten Erdreichs dank Umweltschadengesetz.

 

Unser Erfahrungsbericht: Ralf von BELMOT hatte übrigens selbst mal Glück im Unglück!
Ihm explodierte eine Batterie, während diese an einem Erhaltungsladegerät hing. Die Säure spritzte über 5 Meter weit in einem Halbkreis um die Batterie herum. 

Fast nicht zu glauben, es wurde tatsächlich „nur“ sein eigener Alfa Romeo Spider von 1988 beschädigt. Ihr kennt die Story nicht? Weiterlesen Ganz anders hätte es ausgesehen, wenn in der Halle die frisch polierten Oldtimer eines Schrauberkumpels gestanden hätten, der nun einen Kostenvoranschlag über 9.000 Euro seines Lackierers präsentiert – pro Fahrzeug versteht sich!

Unter Schrauberkumpels, die sich eine Halle teilen, lässt sich so etwas ggfs. ja regeln. Relativ aussichtslos hingegen wird es bei Feuer. Entsteht ein Feuer beispielsweise beim Nachladen der Batterie durch Kurzschluss, oder bei Flex- oder Schweißarbeiten am Oldtimer wird es unter Umständen existenzgefährdend.

Ist die Halle oder die Garage nicht die eigene, wird der Eigentümer Schadenersatz fordern, als Mieter seid ihr in der Haftung.

Selbst wenn der Vermieter nun abwinkt: „Hab´ ich alles versichert.“ Der Gebäudeversicherer kann von euch Regress bis zur Schadenhöhe fordern, da der Mieter für die gemietete Sache verantwortlich und somit auch haftbar ist. Diese Haftung des Mieters erstreckt sich prinzipiell sogar auf alles, was in diesem „Schadenereignis“ auf Deutsch „Brand“ zu Schaden kommt. Das kann auch eine komplette Halle sein.
Auf jeden Fall bezieht sich die Haftung auch auf alle möglicherweise in Mitleidenschaft gezogenen Nebengebäude. Selbst in einer Tiefgarage kann ein Fahrzeugbrand, der durch einen Kurzschluss im Ladegerät verursacht wird, Schäden in 2-stelliger Millionenhöhe verursachen, wenn außer den Fahrzeugen auf den anderen Stellplätzen auch die Statik des Gebäudekomplexes durch die Hitzeeinwirkung auf tragende Spannbetonteile beeinträchtigt wird.

 

Wir sind der Ansicht, euer Oldtimer hat etwas Besseres verdient, z.B den Rundum-Schutz der Allgefahren-Deckung von BELMOT. Am besten informiert euch noch heute bei einem unserer BELMOT Spezialisten in eurer Nähe.

 

Euer Ralf  

 

 

 

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