Benzingespräche

Alles versichert oder was?

Mittlerweile bieten mehrere Anbieter eine sog. Allgefahrendeckung an. Alles versichert – meint man. In der Regel ist es auch (fast) so. Doch da der Begriff als solcher nicht geschützt ist, kann jeder Anbieter Schäden, die er lieber nicht versichern möchte, einfach auf die Ausschluss-Liste setzen. Dies ist legitim. Man sollte jedoch hier ein Auge darauf haben, damit man als Versicherungsnehmer nach einem Schaden nicht draufzahlt.

BELMOT gibt Tipps, welche Konsequenzen sich aus dem ein oder anderen verlockend klingenden, günstigen Angebot ergeben können.

Fehlbedienung
Beliebt ist zum Beispiel der Ausschluss von Fehlbedienung am Fahrzeug, weil das besonders bei hochwertigen Fahrzeugen schnell teuer werden kann. Ähnlich sieht es aus bei Schadenereignissen bei Motor und Getriebe.
Eine Allgefahrendeckung ohne Fehlbedienung ist grenzwertig, da sie nicht das hält, was sie verspricht!

Ruheversicherung
Noch schlimmer wird es, wenn zur Allgefahrendeckung eine Ruheversicherung mit Preisnachlässen angeboten wird. Dann heißt es aufpassen! Eine Ruheversicherung ist eine Versicherung eines Fahrzeugs, das vorübergehend außer Betrieb gesetzt/stillgelegt wurde. Der Deckungsschutz ist dann oft nur eingeschränkt gegeben, wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wurde.
Bei solch einem Angebot sind schwupps alle Vorteile der Allgefahrendeckung dahin, denn eine konventionelle Ruheversicherung für KFZ deckt keinerlei spezifischen Schäden, die während einer längeren Standzeit am Oldtimer typisch sind. Das heißt, egal, ob sich Motten im Auto einnisten, Mäuse in der Lederausstattung überwintern, die Batterie beim Nachladen platzt und ausläuft, alle Highlights sind dahin und auch die gegenseitige Beschädigung z.B. in einer Halle ist jetzt passé. In der Regel handelt es sich bei einer Ruheversicherung um eine reine Teilkasko-Deckung, die bei nicht selbst-verschuldeten Schäden, wie Diebstahl des Autos, sowie bei Glasbruch, Wildschaden und Brand leistet.

Garagendeckung
Auch das Thema Garagendeckung kann heikel werden, die gilt nämlich nur in der Garage. Wird der Oldtimer zum TÜV verbracht oder per Trailer in eine Werkstatt überführt, besteht dann entsprechend überhaupt kein Versicherungsschutz. Gibt es eine räumliche Beschränkung – in diesem Fall die heimische Garage – gilt quasi alles oder nichts. Außerhalb der Garage besteht dann explizit überhaupt keine Deckung mehr.

"Und warum sollte ich meinen Oldtimer nun unbedingt BELMOT versichern?"

BELMOT tickt in vielerlei Hinsicht etwas anders als andere Oldtimerversicherungen. Und das liegt am Ursprung der Versicherungslösung: Denn bevor BELMOT 1994 als Marke entwickelt wurde, hatte die Mannheimer bereits über 100 Jahre Erfahrung im Bereich Transporte gesammelt. Dieses Wissen haben wir gebündelt und auf das neue Deckungskonzept übertragen. Deshalb teilen wir den Versicherungsschutz auch in zwei Varianten ein:

  • In eine Basislösung, die sogenannte „Grunddeckung“ – für stationäre Sammlungen und Fahrzeuge, die nicht gefahren sondern höchstens per Transportmittel transportiert werden

und 

  • in eine Allgefahrendeckung für Fahrzeuge, die gefahren werden. Sie wird bei anderen Versicherern oder in der Szene auch als „All-Risk“ gezeichnet.

Eine herkömmliche Teil- oder Vollkasko gibt es bei BELMOT nicht. Die Grunddeckung beinhaltet bereits mehr als eine herkömmliche Teilkasko, die Allgefahrendeckung mehr als eine reguläre Vollkasko. Sie deckt jegliche Schäden ab, außer diejenigen, die explizit aufgelistet werden.

Mehr Infos gefällig? Einfach durch den Reiter Versicherungsschutz scrollen. Und wenn lauter Fragezeichen aufkommen, nicht verzagen, lieber unsere BELMOT Experten um Rat fragen. In einem gemeinsamen Termin erläutern sie ausführlich alle Details von BELMOT.

Uns interessiert natürlich auch brennend, welche Erfahrungen ihr mit der Ruheversicherung gemacht habt. Wir freuen uns über Kommentare.

 

 

Text von Isabelle 

 

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